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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Inhalt

In vielen Betrieben fallen ständig Arbeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt werden.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen, die ihm betragenden Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
07:00 - 15:45 Uhr
1653
kostenlos bei Förderung
Heggrabenstr. 4
35435 Wettenberg

max. 15 Teilnehmer