14.835 Kurse von 1.048 Anbietern. Suchwort eingeben, aus Dropdownliste auswählen. Mehrere Suchwörter mit Komma trennen.
Erweiterte Suche

« Zurück

EUP - Elektrotechnisch unterwiesene Person WE

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Wenn Mitarbeiter ohne eine elektrotechnische Ausbildung bestimmte einfache Elektroarbeiten ausführen sollen, benötigen sie hierfür eine entsprechende Qualifizierung. Die Mindestanforderung hierfür ist eine Qualifizierung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP).

Gemäß DGUV Vorschrift 3 ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaß-nahmen belehrt wurde. EuP dürfen nur unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten sowie für Arbeiten eingesetzt werden, für die sie geeignet sind und unterwiesen und beauftragt wurden.

Typische Aufgaben sind z.B. das Auswechseln von Leuchtmitteln oder Sicherungseinsätzen, die Fest-stellung der Spannungsfreiheit oder die Durchführung von Reinigungsarbeiten in abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten.

Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges kennen Sie die Gefahren des elektrischen Stroms und haben die notwendigen Fachkenntnisse, um einfache elektrotechnische Arbeiten ausführen zu können.

Seitens des Unternehmens muss die elektrotechnisch unterwiesene Person vor Ort eingewiesen und schriftlich bestellt werden.

Inhalt:

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Wirkung und Gefahren des elektrischen Stroms für den menschlichen Körper
  • Rechtsgrundlagen, insbesondere Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV - V 3) unter Berücksichtigung der zutreffenden VDE-Bestimmungen
  • die fünf Sicherheitsregeln
  • Unterweisen über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
  • Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person
  • Verhalten bei Fehlern und Unfällen
  • Praktische Anleitung zur Durchführung bestimmter Arbeiten
  • Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
  • Erfolgskontrolle
Sonstiges Merkmal
Elektrotechnisch unterwiesene Person (gem. DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)) i