Inhalt
Souverän und rechtssicher in schwierigen Führungssituationen
Kursbereich: Unternehmensführung
Recht
Zielgruppe:
Teilnehmen können Mitarbeitende, die die Aufgabe des Laserschutzbeauftragten übernehmen sollen und die erforderlichen Fachkenntnisse schriftlich nachweisen müssen. Dieses anwendungsbezogene Seminar richtet sich an Unternehmen, die Laser in der Forschung oder im industriellen Bereich nutzen.
Inhalt:
Einstellung bis Kündigung von Mitarbeitern - was ist zu beachten?
Probezeit, Probezeitverlängerung, befristete Arbeitsverträge
Umgang mit schwierigen Führungsthemen
- Direktionsrecht nutzen - welche Arbeiten dürfen zugewiesen werden?
- Umsetzung und Versetzung
- Zuweisung neuer Tätigkeiten
- Kontrolle und Einhaltung wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten
- Überwachung durch digitale Kommunikationssysteme (GPS-Ortung, Kamera)
Fallstricke bei Teilzeit und Elternzeit
Urlaubsrecht
Begründung, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Vertragsanpassungen im laufenden Arbeitsverhältnis
Umgang mit schwierigen Mitarbeitern
- Rahmenbedingungen beim Umgang mit Fehlern, mangelhafter Leistung
- Rechtsrahmen bei Krankheit und Sucht
Arbeitszeitrecht
Bonus- und Sonderzahlungen
Aufhebungsverträge
Nutzen: Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser anwendungsbezogenes Seminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse eines Laserschutzbeauftragten für Laseranwendungen im industriellen wie im Forschungsumfeld. Das Grundseminar richtet sich nach Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und der Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.
Die Einsatzgebiete der Laserstrahlung sind sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach § 5 Absatz 2 der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischen Strahlung jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach den Technischen Regeln Laserstrahlung (TROS) nachzuweisen.
Teilnahmevoraussetzung(en): Der LSB verfügt über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.
Hinweis:
Laserschutzbeauftrage ohne nachweisliches Absolvieren eines Ausbildungsseminars sollten ebenfalls zu diesem Seminar angemeldet werde, um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 11 OStrV zu vermeiden.
Abschluss: Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Präsenzseminar
Sprache: Deutsch