Inhalt
Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer*, die ihre Kompetenz erweitern sollen.
Voraussetzungen: Gültige ADR Schulungsbescheinigung, mindestens Basiskurs. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich. Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.
Grundlage: 8.2.1.4 ADR
Kursziel: Der Aufbaukurs Klasse 7 schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 30 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab.
Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer hängt von der des Basiskurses ab.
Radioaktive Stoffe und Gegenstände mit radioaktiven Stoffen (Klasse 7) spielen im Gefahrgutbereich eine besondere Rolle und erfordern beim Transport besondere Vorkehrungen. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern hierfür eine besondere Schulung ('Aufbaukurs Klasse 7').
- Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Maßnahmen nach Unfällen und Zwisch
Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutfahrer/in