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Abschluss: Personalfachkaufmann/-frau

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Inhalt

Der Lehrgang bereitet vor auf die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss gepr. Personalfachkaufmann/-frau (IHK). Personalfachkaufleute sind erfahrene Praktiker, die bereits auf verschiedenen
Stationen des Personalwesen berufliche Erfahrungen sammeln konnten und die durch berufliche Weiterbildung eine systematische Erweiterung und Vielfalt ihrer praktischen Kenntnisse erfahren haben.
Sie sind damit Fachkräfte, die Einblick in die vielfältigen Aufgaben des Personalressorts besitzen und auf Grund langjähriger Berufserfahrung das Instrumentarium praktischer Personalarbeit beherrschen.
Bildungsprämie des Bundes
Kammerprüfung

Dauer: 1 Jahr

Voraussetzung: - abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Personal- und Sozialwesen oder

  • abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Personal- und Sozailwesen oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis im Personal- und Sozialwesen
Abschluss
Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
ESCO-Synonym
Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i