Inhalt
Mit dem bundesweit anerkannten Abschluss zum/zur "Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)" , und den im Lehrgang vermittelten Management- und Wirtschaftskenntnisse, verfügen Sie nach Abschluss der Aufstiegsfortbildung über die Qualifikation, Führungspositionen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, sozialen Einrichtungen und Verbänden zu übernehmen. Sie sind qualifiziert, diese Einrichtungen als Wirtschaftsbetriebe zu führen.
Spezielle Fachkenntnisse in Gesundheits- und Sozialpolitik, Betriebs- und Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern, Unternehmensführung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Spezialistenwissen in Sozial- und Gesundheitsökonomie, rechtlichen Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen sowie Marketing und Management im Sozial- und Gesundheitswesen machen Fachwirte/Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen zu Spezialisten des Mittleren Managements.
Themenschwerpunkte:
Arbeits- und Lerntechniken
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten
Führen und Entwickeln von Personal
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Meister-Bafög")
Kammerprüfung
Dauer: 1 Jahr
Voraussetzung: Eignung und Zulassungsvoraussetzung:
Ihre Zulassungsvoraussetzungen sind vor Seminarbeginn schriftlich durch Sie bei der zuständigen Kammer zu prüfen.
Zulassungsvoraussetzungen laut Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen":
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.