Inhalt
Die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege und Entbindungspflege (WPO-Pflege)regelt die Weiterbildungen in der Pflege und Entbindungspflege für Personen, die eine Erlaubnis besitzen zur Führung der Berufsbezeichnung
1. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
3. Altenpflegerin oder Altenpfleger,
4. Hebamme oder Entbindungspfleger
5. Pflegefachfrau und Pflegefachmann
6. Anästhesietechnische- und Operationstechnische Assisten*tin
Die Weiterbildungen sollen theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Weiterentwicklung der beruflichen Handlungskompetenzen vermitteln.
Lt. § 2 der WPO besteht die Weiterbildung aus Grundmodulen und Fachmodulen sowie berufspraktischen Anteilen und wird mit einer staatlichen Abschlussprüfung abschließen.
Die berufspraktischen Anteile umfassen die angestrebten Einsatzgebiete.