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Meistervorbereitungslehrgang Teil IV - Berufs- und Arbeitspädagogik [Vollzeit]

Inhalt

Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil IV die nach Lehrgangsende vor der Handwerkskammer Kassel abgelegt werden kann.

Seminarinhalte:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
1.1 Die Vorteile und den Nuten betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen.
1.2. Bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tariflichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitwirken.
1.3. Die Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen, auswählen und begründen.
1.4. Ausbildungsberufe für den Betrieb
1.5. Die Eignung des Betriebes für die Ausbildung in den angestrebten Ausbildungsberuf zu prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, insbesondere Ausbildung im Verbund, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung vermittelt werden können.
1.6. Möglichkeit des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einzuschätzen.
1.7. Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen.

Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
2.1. Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert.
2.2. Die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen.
2.3. Den Kooperationsbedarf zu ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule abzustimmen.
2.4. Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anzuwenden
2.5. Den Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen.
2.6. Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können.

Ausbildung durchführen
3.1. Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur zu schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen.
3.2. Die Probezeit organisieren, gestalten und bewerten.
3.3. Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben zu entwickeln und zu gestalten.
3.4. Ausbildungsmethoden und ?medien zielgruppengerecht auszuwählen und situationsspezifisch einzusetzen.
3.5. Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung zu unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einzusetzen und die Möglichkeiten zur Veränderung der Ausbildungszeit zu prüfen
3.6. Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote, insbesondere in Form von Zusatzqualifikationen, zu machen und die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung zu prüfen.
3.7. Die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden zu fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig zu erkennen sowie auf eine Lösung hinzuwirken.
3.8. Leistungen festzustellen und zu bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auszuwerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen.
3.9 Interkulturelle Kompetenzen fördern.

Ausbildung abschließen
4.1. Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorzubereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.
4.2. Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle zu sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinzuweisen.
4.3. An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitzuwirken.
4.4. Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten.

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Abschlussart
Meister/in (im Handwerk) (Kurse zu den Handwerksmeistern nach HWK)