Inhalt
Sie haben Ihr Handwerk gelernt und sehen auf den ersten Blick, was ein guter Druck ist. Der erste Akt Ihrer Erfolgsgeschichte als Mediengestalter*in oder Drucker*in ist also geschrieben Zeit für den zweiten Akt, in dem Sie die Hauptrolle spielen.
Mit unseren berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildungen Industriemeister*in Printmedien IHK erwerben Sie einen anerkannten Abschluss und qualifizieren sich fürs mittlere Management.
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Ob komplexe fachliche Tätigkeiten oder spannende Führungsaufgaben: Hier verschaffen sich die Teilnehmer*innen ihre Qualifikationen für einen erfolgreichen Aufstieg ins mittlere Management.
Neben den Themenschwerpunkten Recht und BWL gehören sowohl das Erstellen von Marketingkonzepten, Kostenrechnungen, Kalkulationen, Planung und Organisation zu den maßgeblichen Lerninhalten. Die Vorbereitung und das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung (ADA) ist ebenfalls im Stoffplan vorgesehen.
Der Abschluss Industriemeister*in Printmedien IHK ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen 6 zugeordnet.
Grundlegende Qualifikationen:
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Schriftlicher Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" vor der IHK in Offenbach.
Handlungsspezifische Qualifikationen:
Handlungsbereich "Produktionsprozesse"
- Produkte und Prozesse der Print- und Medienproduktion
- Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt "Printmedien"
- Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt "Digitalmedien"
- Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt "Druckweiterverarbeitung"
Handlungsbereich "Führung und Organisation"
- Personalmanagement
- Vertriebs- und Geschäftsprozesse
- Kostenmanagement
- Ausbildereignungsprüfung (ADA)
Vor der Prüfung Handlungsspezifische Qualifikationen erfolgt die Ausbildereignungsprüfung (ADA).
Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" vor der IHK in Offenbach.
Voraussetzungen:
Zur Prüfung vor der IHK wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Druck- und Medienwirtschaft
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 12 Monate einschlägige Berufspraxis
- oder eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
nachweisen kann.