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Abschluss: Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau

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Inhalt

Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sieübernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.

Lehrgangsinhalte:

  • Lern- und Arbeitsmethodik
  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern
  • Vorbereitung auf die zu erstellende schriftliche Hausarbeit und das zu führende situationsbezogene Fachgespräch

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxisoder

 2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxisoder

 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxisoder

 4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderenöffentlich-rechtlichen Regelungen, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen gemäß den§§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in§ 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.

Verordnungüber die Prüfung.



Weitere Informationen

Dauer: 13 Monate

Abschluss
Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
ESCO-Synonym
Fachkaufmann/-frau - Personal (PrüfO vom 09.12.19) i

Termine

Dieser Kurs wird momentan nicht in Hessen angeboten, sondern in einem anderen Bundesland. Bitte kontaktieren Sie den Anbieter.