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Beim Einsatz der Laserklassen 3R, 3B oder 4, sind Sie verpflichtet einen offiziellen Laserschutzbeauftragten zu benennen und diesen Ihrem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (Staatliches Amt für Arbeitsschutz) und Ihrer BG zu melden.
Der Laserschutzkurs erfolgt nach den aktuell gesetzlichen Vorgaben und umfasst u.a. folgende Normen/Vorschriften:
EN 60825 (Lasersicherheit)
OStrV – Optische Strahlenschutzverordnung (07.2010)
TROS Laser vormals BGV – B2
DGUV Grundsatz 303-005
Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten erfolgt durch einen, von der Berufsgenossenschaft qualifizierten und zertifizierten Kursanbieter.
Gemäß TROS-Laser sollte der Laserschutzbeauftragte über eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung verfügen oder über eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung jeweils in der Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten Tätigkeit an einer entsprechenden Lasereinrichtung.
Ziel des Laserschutzkurses ist, dass jeder erfolgreiche Absolvent die geforderten Aufgaben eines Laserschutzbeauftragten gemäß TROS-Laser übernehmen und als solch einer im Unternehmen fungieren.
Fortbildungspunkte:
Für die erfolgreiche Teilnahme an unserem Seminar werden nach den Leitsätzen vom VDSI e.V. mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt anerkannt.
Kosten: 380,– EUR inkl. Unterlagen (Präsentation, TROS-Laser, Leitfaden für Laserschutzbeauftragte [Buch] und USB-Stick), Speisen und Getränke, zuzgl. MwSt. Die Kurse finden im Jagdschloss Hotel Kranichstein, statt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.goebel-laser.de oder erhalten Sie von unserem Büro +49 6151 734700.
- Zertifikat
- Laserschutzbeauftragte/r (gem. § 5 Absatz 2 der OStrV)