Inhalt
Die IHK-Aufsteigsweiterbildung Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen wurde im Zuge der sich wandelnden beruflichen Aufgaben und Anforderungen in dieser Branche grundlegend überarbeitet. Es ist die Nachfolgeregelung für die bisherigen Qualifizierung Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen.
Der Bereich des Gesundheitswesens ist in seinen unterschiedlichen fachlichen und organisatroischen Ausprägungen ein stark wachsender, zukunftsträchtiger und hoch moderner Dienstleistungsbereich. Dies betrifft auch das Sozialwesen. Neben den ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Unternehmen und Institutionen gibt es auch eine Vielzahl von Verbänden, die wichtige Aufgaben wahrnehmen. Die fachlichen Aufgaben umfassen die Befähigung, den Dienstleistungsprozess als Wertschöpfungsprozess zu steuern und eigenverantwortlich personal- und betriebswirtschaftiche Aufgaben- und Problemstellungen zu lösen. Dabei ist interdisziplinär zu arbeiten, auch um die stets anspruchsvollen Qualitätsforderungen zu erfüllen.
Während des Lehrgangs erwerben die Absolventen Kernkompetenzen in den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Controlling, Gesundheitsökonomie, Kalkulation, Krankenhausmanagement, -ökonomie, Personalwesen, Pflegeorganisation und Sozialmanagement. Denn das wesentliche Merkmal dieser Aufstiegsqualifizierung ist die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit.
Neu ab 2018: Im Lehrgangsentgelt und Stundenumfang ist ab diesem Jahr der Vorkurs Rechnungswesen enthalten. Er bereitet optimal auf die Fächer Buchführung und Kosten- und Leistungsrechnung im Hauptkurs vor.
Alle Lerninhalte beziehen sich unittelbar und direkt auf das Gesundheits- und Sozialwesen:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse - Steuern von Qualitätsmanagementprozessen - Gestalten von Schnittstellen und Projekten - Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen - Führen und Entwickeln von Personal - Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen