Bildungsurlaub Hessen
Sie sind Bildungsanbieter und interessieren sich für die Trägeranerkennung?
Alle nötigen Informationen finden Sie auf dem Bildungsurlaubs-Portal des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.
Sie wollen Ihre Kurse hier im Portal eintragen?
Dafür benötigen Sie KEINE Anerkennung nach Bildungsurlaubsgesetz. Wir nehmen alle Weiterbildungskurse in Hessen auf, die gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Umgekehrt bringt Ihnen der Eintrag hier für die Trägeranerkennung leider keine Vorteile.
Jeder hessische Weiterbildungsanbieter kann auf diesem Portal seine Angebote kostenfrei zeigen, völlig unabhängig davon, ob es Bildungsurlaube oder andere Maßnahmen sind. Mehr Infos zum Eintrag von Kursen
Wozu dient der Bildungsurlaub?
Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) haben hessische Beschäftigte und Auszubildende ein Anrecht auf Freistellung von der Arbeit zum Zweck des Besuchs von Bildungsveranstaltungen.
Diese Förderung gilt als ein Anstoß, sich für die kontinuierlich wachsenden Entwicklungen des Arbeitsmarktes auszurüsten. Durch die Teilnahme an anerkannten Bildungsurlaubsseminaren können sich Beschäftigte und Auszubildende neue Inhalte für das eigene Berufsfeld aneignen, vorhandene Fähigkeiten ausbauen und/oder berufliche Kenntnisse aufarbeiten.
Pro Jahr besteht ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Wird jedoch regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend. Er richtet sich also immer nach den Wochenarbeitstagen.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Alle in Hessen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Wohnort spielt keine Rolle),
- Auszubildende (nur zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung),
- in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte,
- andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind und
- Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Um Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, muss das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten bestehen.
Welche Art der Bildungsveranstaltung kann besucht werden?
Eine Veranstaltung
- der politischen Bildung,
- der beruflichen Weiterbildung oder
- der Schulung (Qualifizierung und Fortbiludng) zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes.
Online- oder Web-Seminare können ab dem 01. Januar 2023 als Bildungsurlaub anerkannt werden, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen erhalten Sie hier: >>>Mehr Informationen
Wie lange kann der Bildungsurlaub dauern?
5 Tage pro Jahr (bei einer Vollzeitarbeit).
Wurde der Anspruch auf Bildungsurlaub im laufenden Kalenderjahr nicht geltend gemacht, können die Beschäftigten bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres den Anspruch auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Der Anspruch kann aber immer nur einmal übertragen werden. Eine Ansammlung des Bildungsurlaubsanspruchs über mehrere Jahre ist ausgeschlossen.
Welche Einschränkungen gibt es?
- Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) besteht der Rechtsanspruch auf Freistellung nur für durch das Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen. In Hessen müssen dafür auch die Veranstalter als Träger für die Durchführung von Bildungsurlaubsveranstaltungen nach dem HBUG anerkannt sein.
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sind dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz nicht zugeordnet. Für diese Personengruppe bestehen Sonderregelungen („Urlaubsverordnung für die Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen“ und die „Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst“).
- Module eines berufsbegleitenden Studiums können nur dann als Bildungsurlaub anerkannt werden, wenn sie den formalen und inhaltlichen Voraussetzungen einer anerkennungsfähigen Veranstaltung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) entsprechen. Sie müssen also eine Dauer von in der Regel fünf aufeinanderfolgenden Tagen mit einem sechsstündigen täglichen Arbeitsprogramm aufweisen sowie der gesetzlichen Definition der beruflichen Weiterbildung entsprechen. Teilnehmende selbst können in Hessen ein Anerkennungsverfahren nicht starten. Dieses muss durch einen geeigneten Veranstalter erfolgen.
Wann ist eine Veranstaltung kein Bildungsurlaub?
Eine Veranstaltung ist kein Bildungsurlaub (Negativkatalog) im Sinne des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes, wenn sie
- der Freizeitgestaltung oder Erholung oder
- der Gestaltung der privaten Lebensführung oder im Rahmen der politischen Bildung überwiegend der Erweiterung der privaten Allgemeinbildung oder (ausgenommen Ehrenamtsschulungen)
- ausschließlich der Schulung betrieblicher Interessenvertretungen oder
- unmittelbar der Durchsetzung partei- oder verbandspolitischer Ziele dient oder
- wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen abhängig gemacht wird (ausgenommen Ehrenamtsschulungen).
- Kirchentage, Praktika, reine Prüfungen, Kongresse, Konferenzen, Messen
>>>Mehr Informationen zu anerkannten Veranstaltungen
Antrag auf Bildungsurlaub stellen
Mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn soll dem Arbeitgeber ein schriftlicher Antrag auf Freistellung vorgelegt werden. Folgende Unterlagen sind dabei mit vorzulegen:
- die Anmeldebestätigung des Veranstalters,
- der Nachweis der Anerkennung des Seminars als Bildungsurlaub durch die hessische Anerkennungsbehörde
- das Seminarprogramm, wobei die Zielgruppe, Lernziele, Lerninhalte und der zeitliche Ablauf zu entnehmen sind.
Unter welchen Voraussetzungen werden die Veranstaltungen der Träger anerkannt?
- Der Arbeitsschwerpunkt des Seminaranbieters soll Bildungsarbeit sein.
- Der Seminaranbieter soll über die erforderliche personelle und organisatorische Ausstattung verfügen, um Bildungsveranstaltungen anbieten zu können (§ 9 Abs. 4 Satz 1 HBUG).
- Die Ziele des Veranstalters und die Inhalte seiner Bildungsveranstaltungen müssen mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Hessen in Einklang stehen (§ 9 Abs. 4 Satz 2 HBUG).
Da Beschäftigte selbst nicht die Anerkennung von Veranstaltungen als Bildungsurlaub beantragen können, sollten interessierte Veranstalter zunächst immer nach der Trägeranerkennung in Hessen fragen, denn nur diese über die Rechtslage zum Bildungsurlaub in Hessen Auskunft geben kann.
Keine Anerkennung der Maßnahme als Bildungsurlaub aus Hessen, aber aus einem anderen Bundesland?
Liegt für eine von Ihnen ausgewählte Veranstaltung nur eine Anerkennung als Bildungsurlaub aus einem anderen Bundesland vor, sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Ein gesetzlicher Freistellungsanspruch aufgrund der bisherigen „Ausnahmeregelung“ im § 11 Absatz 4 HBUG besteht seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr. Allerdings kann der Arbeitgeber auch ohne behördliche Anerkennung aus Hessen auf freiwilliger Basis freistellen. Entscheidungen zugunsten eines Beschäftigten können immer getroffen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme nach dem HBUG besteht aber nicht.
Wozu verpflichtet sich der Arbeitgeber und wozu nicht?
Das Arbeitsentgelt bzw. die Ausbildungsvergütung soll vom Arbeitgeber während der Zeit des Bildungsurlaubs fortgezahlt werden. Die Seminargebühren sind von den Beschäftigten selbst zu tragen.
Das Land Hessen erstattet hessischen privaten Beschäftigungsstellen in zwei Fällen die Lohnkosten:
- Für Freistellungen zur Teilnahme an Ehrenamtsschulungen. Für die Freistellung ihrer Beschäftigten zur Teilnahme an anerkannten Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes erstattet das Land Hessen den privaten Beschäftigungsstellen das für den Zeitraum der Freistellung tatsächlich fortgezahlte Entgelt (ohne Zulagen und Sonderzahlungen).
- Für Kleinst- und Kleinbetriebe für die Freistellung ihrer Beschäftigten zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung. Kleinst- und Kleinbetriebe, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, können für die Hälfte des täglich fortgezahlten Entgelts während der Freistellung eine Erstattung (ohne Zulagen und Sonderzahlungen) geltend machen.
Für das Lohnkostenerstattungsverfahrens zuständig ist das
Regierungspräsidium Kassel
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: soziales(at)rpks.hessen.de
Internet: https://rp-kassel.hessen.de/soziales/bildungsurlaub
Weitere Informationen für Veranstalter und Beschäftigte
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Referat III7
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
E-Mail: bildungsurlaub@hsm.hessen.de
>>> Passende Kurse in Hessen hier im Portal finden
>>> www.bildungsurlaub.hessen.de