Aktivierungsgutschein

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt Arbeitsuchende unter bestimmten individuellen Voraussetzungen, sich eigenständig eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme zu suchen - analog zum Bildungsgutschein.
Meist handelt es sich hierbei um Coaching-Angebote.

Im Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) ist zur Arbeitsförderung im § 45 "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" für Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose eine Förderung für folgende Bereiche benannt:

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme



Die Angebote sind nicht frei zugänglich, sondern nur nach festgestelltem Bedarf durch die Vermittlungs-, Beratungs- oder Integrationsfachkräfte der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.

Kurse zum Aktivierungsgutschein

RecherchezieleRatgeber
Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe, 1045 Kurse zur Förderung)
 •  Z.Z. leider keine Angebote zum sonstigen Merkmal: Maßnahme nach § 16e/i/k
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