Aktivierungsgutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt Arbeitsuchende unter bestimmten individuellen Voraussetzungen, sich eigenständig eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme zu suchen - analog zum Bildungsgutschein.
Meist handelt es sich hierbei um Coaching-Angebote.
Im Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) ist zur Arbeitsförderung im § 45 "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" für Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose eine Förderung für folgende Bereiche benannt:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Die Angebote sind nicht frei zugänglich, sondern nur nach festgestelltem Bedarf durch die Vermittlungs-, Beratungs- oder Integrationsfachkräfte der Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Kurse zum Aktivierungsgutschein
Rechercheziele | Ratgeber |
▼ Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe, 42 Kurse zur Förderung) | |
• AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, 1 Kurs zum sonstigen Merkmal) | |
• Z.Z. leider keine Angebote zum sonstigen Merkmal: Maßnahme nach § 16e/i |
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