Aufstiegsprämie Hessen

Weiterbildungswille und Durchhaltevermögen zahlen sich aus!


Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung erhalten einen Bonus von 1.000 Euro

Beantragen können die Aufstiegsprämie alle, die nach dem 1. Januar 2022 eine Aufstiegsprüfung (Meisterprüfung) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) bestanden und damit einen Abschluss als Handwerksmeister/in, Industriemeister/in, Fachmeister/in oder Meister/in aus dem landwirtschaftlichen Bereich erworben haben.

  • Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Hessen liegen
  • Die Prüfung muss in Hessen vor der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen oder dem Landesbetrieb Hessen-Forst abgelegt worden sein oder noch abgelegt werden.
  • Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, kann sie auch einem anderen Bundesland absolviert werden.

Anträge für die Aufstiegsprämie können bei der prüfenden Stelle gestellt werden.


Seit 2019 gibt es die Prämie auch für Absolventinnen und Absolventen gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO.

Die Abschlüsse müssen dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen entsprechen. Dazu gehören zum Beispiel Fachwirte/innen, Fachkaufleute oder Betriebswirte/innen.


Neue Aufstiegsprämie - Der kostenfreie Meisterbrief

Die Aufstiegsprämie erhöht sich in Kürze als Förderung für die kostenfreien Meisterausbildung. Erfahren Sie hier vorab alles Wichtige zu der neuen Förderung.


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