Bildungsprämie - Förderung für berufsbezogene Weiterbildung


Hinweis: !!! Auslaufen des Förderprogramms !!!

Im Bundesprogramm Bildungsprämie werden noch bis zum Ende des Jahres 2021 Prämiengutscheine ausgeben.
Mit einer Gültigkeitsfrist von 6 Monaten können die Gutscheine bis längstens Ende Juni 2022 beim Weiterbildungsanbieter eingereicht werden.
Nach Abschluss der Weiterbildung kann der Anbieter die Maßnahme abrechnen, dies ist bis zum 31. Dezember 2022 möglich.

Informationen: https:/­/­www.­bildungspraemie.­info


Wer wird gefördert?

Den Prämiengutschein erhalten Sie, wenn Sie

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen. Das zu versteuernde Einkommen steht auf Ihrem Steuerbescheid.


Gefördert werden Angestellte, Selbständige sowie Rentnerinnen und Rentner.

Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.


Was wird gefördert?

Der Prämiengutschein fördert Maßnahmen wie Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen.

Bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten werden vom Staat übernommen, maximal 500 Euro.

Voraussetzung ist, dass die Fortbildung Sie beruflich weiterbringt. Innerbetriebliche Maßnahmen sind ausgeschlossen.


Die Gesamthöhe der Kursgebühren spielt bei Kursen in Hessen keine Rolle. Für Weiterbildungen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Für in diesen Ländern lebende Menschen bestehen entsprechende Landesprogramme.


Wie erhalte ich einen Prämiengutschein?

Einen Prämiengutschein kann Ihnen eine ausgewiesene Beratungsstelle nach einem kostenfreien, anbieterunabhängigen Beratungsgespräch ausstellen.

Sie erhalten nach der Beratung einen Gutschein, der das Bildungsziel und mehrere Bildungsanbieter aufführt.
Damit gehen Sie zu einem Weiterbildungsanbieter und melden sich zum Kurs an.

ACHTUNG: den Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn der Kurs noch nicht begonnen hat und noch keine Rechnung ausgestellt wurde.


Mehr Informationen


>>>Portal Bildungsprämie des Bildungsministeriums

>>>Flyer zur Bildungsprämie

>>>Beratungsstellen in Hessen