Berufskraftfahrer/in Grundqualifikation

Qualifizierung im Güter- und Personenverkehr

Alle Berufskraftfahrer/innen, die Fahrzeuge im gewerblichen Bereich führen, müssen vor der regional zuständigen IHK erfolgreich die Prüfung zur Grundqualifikation gemäß § 4 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) bestehen. Dies gilt für den gewerblichen Transport mit Fahrzeugen der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE (LKW) und D1, D1E, D, DE (BUS).

Auffrischungs-Weiterbildung:

Umfang:

  • die beschleunigte Grundqualifikation umfasst eine Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die theoretische Prüfung (Dauer 90 Minuten) vor der zuständigen IHK.
  • rechtliche Grundlage als PDF

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

RecherchezieleRatgeber
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (8 Kurse)
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Erstellt 2024-04-26 11:03:13 in 0,023 s

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