Inhalt
Fachbereich: Umschulungen
Abschluss: Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
Ein kurzer ÜberblickSie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Berufliche PerspektivenIndustriekaufleute können in Unternehmen fast aller Branchen und Größen tätig werden. Das macht ihren Arbeitsplatz unabhängig von Branchenentwicklungen. Absolventen bietet sich daher ein vielseitiges und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld.Anforderungen/VoraussetzungenFür die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.Inhalte
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit den Schwerpunkten:
Geschäftsprozesse
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Wirtschafts- und Sozialkunde
Präsentation und Fachgespräch
- Abschluss
- Kaufmann/-frau - Industrie (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 12.03.24) i
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
ProAbschluss (Hessen) (Qualifizierungsscheck) i - Abschlussart
- Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i
- ESCO-Synonym
- Kaufmann/-frau - Industrie (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 12.03.24) i