Inhalt
Fachbereich: Umschulungen
Abschluss: Kammerprüfung & trägerinternes Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung
Ein kurzer ÜberblickSie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Berufliche PerspektivenMediengestalter sind Allrounder, die neben künstlerischen Fähigkeiten auch handwerkliches Geschick und technisches Verständnis besitzen. Durch die zunehmende Digitalisierung kann man auf diese multimedial orientierten Talente in der Medienbranche nicht mehr verzichten. Daher bieten sich Mediengestaltern gute berufliche Perspektiven in allen Sparten der Medienindustrie.Anforderungen/VoraussetzungenFür die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Allen Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung ihrer individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.Inhalte
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit den Schwerpunkten:
Konzeption und Gestaltung
Medienproduktion
Kommunikation (Deutsch, Englisch)
Wirtschafts- und Sozialkunde
Realisierung einer Medienproduktion
W3-Qualifikation
- Abschluss
- Kaufmann/-frau - Medien Digital und Print (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 31.03.06, früher "Verlagskaufmann/-frau") i
- Förderungsart
- ProAbschluss (Hessen) (Qualifizierungsscheck) i
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i - Abschlussart
- Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i
- ESCO-Synonym
- Kaufmann/-frau - Medien Digital und Print (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 31.03.06, früher "Verlagskaufmann/-frau") i