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Nachzahlungen, Rückforderungen, Analogberechtigungen nach dem AsylbLG (HE200909)

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Inhalt

In dem Seminar, das sich gleichermaßen an Sachbearbeiter(innen) und Flüchtlingsbetreuer wendet, die schon über Erfahrungen mit dem AsylbLG verfügen oder erst seit kurzem in diesem Rechtsgebiet eingesetzt sind, werden die bei der Analogberechtigung nach § 2 AsylbLG zu beachtenden Voraussetzungen dargestellt; insbesondere ob auf Dauer, d. h. auch bei Aufgabe des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens i. S. des § 2 Abs. 1 AsylbLG ein Ausschluss von den Analogleistungen besteht. Des Weiteren werden die Grundsätze vorgestellt, die bei der Rückforderung überzahlter Leistungen nach § 9 Abs. 4 Nr. 1 AsylbLG i. V. m. den §§ 45, 48 SGB X sowie bei Nachzahlungsforderungen der Leistungsberechtigten im Zugunstenverfahren nach § 9 Abs. 4 AsylbLG i. V. m. § 44 SGB X zu beachten sind. Die sich insoweit ergebenden Probleme für die praktische Anwendung dieser Vorschriften werden auch anhand praktischer Fälle verdeutlicht sowie Problemlösungen aufgezeigt. Schließlich wird für Leistungskürzungen exemplarisch auf die in der Praxis auf häufigsten anzuwendende Anspruchseinschränkung nach § 1 a Abs. 3 AsylbLG (verschuldete Verhinderung oder Verzögerung der Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen) eingegangen. Neben den Vorschriften des - im August 2019 wieder novellierten - AsylbLG wird auch die hierzu ergangene Rechtsprechung der Sozialgerichte erläutert.

Auf dieser Veranstaltung treffen Sie:
Mitarbeiter(innen) aus Sozialämtern, die für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zuständig sind, sowie Personen, die mit der Betreuung von Asylsuchenden und geduldeten Ausländern befasst sind.