Inhalt
Zum Thema:
Ausführer haben ihre Lieferungen im Hinblick auf
- die Genehmigungspflichten zu prüfen und
- die zutreffenden Codierungskennziffern (X002, Y920, 3LNA, etc.) in den Ausfuhranmeldungen anzugeben. Diese stellen eine rechtsverbindliche Erklärung dar, für deren Richtigkeit Sie auch verantwortlich sind.
Die Behörden bieten zur Durchführung der firmeninternen Exportkontrolle Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wo finde ich diese Informationen und wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was muss ich bei Hinweisen in EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen beachten? Treffen sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen? Die erforderlichen Prüfschritte werden an Hand von Beispielen dargestellt.
Update: In der Veranstaltung ist die neue und ab dem 09.09.2021 verbindliche Dual-use-VO ebenfalls Thema.
Seminarziel:
Die Teilnehmer nutzen die Internetauftritte der Behörden um die geforderten Prüfungen und Angaben im Rahmen der Ausfuhranmeldung durchzuführen.
Die Inhalte auf einen Blick:
- Die zur Exportkontrolle notwendigen Internetseiten von:
o Zollverwaltung
o Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
o Justizportal Bund/Länder
o Bundesbank
o amerikanische Exportkontrollbehörde
- Durchführung der notwendigen Exportkontrollprüfung mit Hilfe des Internets anhand von Beispielen
- Dokumentation des Prüfergebnisses
Weitere Informationen
Art: Weiterbildung/Fortbildung