Inhalt
Als Laserschutzbeauftragter stellen sich Ihnen hinsichtlich der Lasersicherheit immer neue Herausforderungen, zusätzlich sind Sie der erste Ansprechpartner Ihres Arbeitgebers bei Fragen zur Lasersicherheit. Um Ihre Fachkunde auf den aktuellen Stand zu bringen bieten wir Ihnen zusätzlich zu unseren regulären Laserschutzkursen einen Aktualisierungskurs an.
Mit der Neufassung der OStrV im Oktober 2017 ist ein Laserschutzbeauftragter verpflichtet sein Fachwissen in regelmäßigen Abständen aufzufrischen. Hierbei wird ein Zeitraum von fünf Jahrenals angemessen erachtet – TROS-Laser §5.1 Abs. 2.
Hinweis für Teilnehmer: Laserschutzbeauftragte, die nach DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. DGV Vorschrift 12 (GUV-V B2) ausgebildet wurden müssen Ihre Qualifikation bis zum 31. Dezember 2021 erneuern, sodass die Aufgaben eines Laserschutzbeauftragten nach §5 Abs. 2 OStrV erfüllt werden.
Fortbildungspunkte:
Für die erfolgreiche Teilnahme an unserem Seminar werden nach den Leitsätzen vom VDSI e.V. mit einem VDSI-Weiterbildungspunkt anerkannt. Zahnärzte, die unseren Kurs besuchen, können für die Fortbildungsmaßnahme 7 Punkte durch die Landeszahnärztekammer erhalten. Die übrigen praktizierenden Ärzte sind, aufgrund von Änderungen in den Statuten der Landesärztekammer, davon leider ausgenommen.
- Zertifikat
- Laserschutzbeauftragte/r (gem. § 5 Absatz 2 der OStrV)
- Sonstiges Merkmal
- Auffrischung (Lernzielniveau) i