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Mountainbike-Tour für Einsteiger mit Vorkenntnissen und guter Kondition

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Vorbei an Saalburg, Forellengut und Hirschgarten mit herrlichen Ausblicken über den Vordertaunus, Frankfurt und die Wetterau

Dauer: 3-4 Stunden, ca. 25 km, ca. 450 Höhenmeter
Nach einer kurzen Runde zur Begrüßung und Vorstellung folgt eine kurze Anleitung zur Prüfung der wesentlichen Sicherheitsmerkmale der Mountainbikes (Bike Check).
Unsere Tour führt uns dann zunächst bergauf in Richtung Saalburg und weiter - unterhalb des Taunuskamms - in Richtung Forellengut und Hirschgarten mit herrlichen Ausblicken über den Vordertaunus, Frankfurt und die Wetterau. Zurück geht es vorbei am Golfplatz Bad Homburg und durch das Kirdorfer Feld.
Wegschwierigkeit: "Blau", d.h. geeignet für Mountainbiker mit Erfahrung auf leichten Trails.

Bitte mitbringen: Eigenes gewartetes und funktionsfähiges Mountainbike, Fahrradhelm (Helmpflicht!), dem Wetter angepasste Fahrrad-Sportkleidung, festes Schuhwerk wie z.B. Turnschuhe, Ersatzschlauch und Flickzeug, Getränke und ggf. Verpflegung. Empfehlenswert sind weiterhin Fahrradhandschuhe und -brille.
Bitte denken Sie an den Mundschutz und die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Beim Fahren an sich besteht keine Maskenpflicht.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Mailadresse und Telefonnummer an: Bei unsicherer Wetterlage wird den Teilnehmern bis 08:30 Uhr per Mail mitgeteilt, falls die Tour nicht durchgeführt werden kann.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
(1) Der Kursleiter ist berechtigt, die Teilnahme an einer Tour von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten) abhängig zu machen. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour sind, sofern nichts anderes angegeben ist, ein technisch einwandfreies Fahrrad bzw. Mountainbike sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Es ist nicht Aufgabe oder Verpflichtung des Kursleiters, den Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu leisten. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr, Organisation und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.
(3) Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere ein Schutzhelm (Pflicht!), eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung und ggfs. angemessene Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, Brille, Protektoren). Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.

AUFGABEN DES KURSLEITERS
(1) Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Kursleiters ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tourverlauf und die Tourdauer, z. B. aufgrund von Witterungs- und Wegebedingungen, jederzeit - auch im Verlauf einer Tour - Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.
(2) Es ist nicht Verpflichtung des Guides, die konditionellen oder fahrtechnischen Fähigkeiten der Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.

GEFAHRTRAGUNG
(1) Dem Teilnehmer einer Tour ist bekannt, dass die Benutzung eines Fahrrads bzw. Mountainbikes sowohl auf als auch abseits befestigter Straßen besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.
(2) Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und - bei Mountainbiketouren - unbefestigte Wege und Pfade. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie erwartenden Anforderungen zu geben. Angaben zum fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Mountainbiketour beziehen sich auf die sog. Singletrailskala, die unter www.singletrail-skala.de nachzulesen ist. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.

VERHALTEN DER TEILNEHMER
(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.
(2 ) Alle Teilnehmer haben ihre - vor allem konditionellen und fahrtechnischen - Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.
(3) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten.
(4) Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Fahrrad- und insbesondere Mountainbiketouren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden - auch schwersten - Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den - häufig auch wechselnden - Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben.

Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. Der Kursleiter ist nicht verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.

1 Termin(e)

Sonntag, 09:30 Uhr

Unterrichtsart
Exkursion