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Vereinfachte Zusatzqualifikation für die Energieberatung für Wohngebäude – 16 UE vereinfachtes Nachweisverfahren - Webseminar

Inhalt

Förderfähig ist eine Energieberatung für Wohngebäude, wenn ein Energieberater sie durchführt, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm zugelassen wurde.
Der Energieberater muss neben einer Grundqualifikation (Ausstellungsberechtigung nach § 21 Absatz 1 und 2 EnEV 2014) über eine Zusatzqualifikation verfügen.

Die erforderliche Zusatzqualifikation wird vom BAFA angenommen, wenn die Aus-/Weiterbildung länger als fünf Jahre zurückliegt. In diesem Fall ist eine zusätzliche Fortbildung mit 16 Unterrichtseinheiten (UE) gefordert.

Informationen zu den Anforderungen an die Zusatzqualifikation von Energieberatern im Bundesförderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BAFA.

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Inhaltlich passend sind verschiedene Kurse im Programm der DEN-Akademie. Bitte lassen Sie die Inhalte vor Ihrer Anmeldung vom BAFA prüfen, es handelt sich hierbei um unverbindliche Kursvorschläge.

Unterrichtsart
Web-Seminar
E-Learning