Inhalt
Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erwerben Sie eine Qualifikation, die es Ihnen erlaubt, bestimmte Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen, die eigentlich Fachkräften aus elektrotechnischen Berufen vorbehalten sind.
Personen, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen, brauchen eine ausreichende Ausbildung. Aus diesem Grund wurde in die Durchführungsanweisung zu §2 der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (DGUV Vorschrift 3) der Begriff "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" aufgenommen.
Ohne selbst eine elektronische Berufsausbildung durch-laufen zu haben, sind Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten in der Lage, bestimmte elektrische Montage- und Anschlussarbeiten in Zusammenhang mit ihren sonstigen berufstypischen Tätigkeiten fachgerecht und sicher auszuführen.
Die schriftliche Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgt durch den Betrieb.
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)