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Brandschutz in Hochhäusern und Gebäuden der GK 5

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Inhalt

Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) von 2012 berücksichtigt die Erfahrungen und Entwicklungen aus zwei Jahrzehnten Hochhausbau und Gebäudetechnik. Diese Regelung wird im Baurecht durch ihre Flexibilität als kleine Revolution betrachtet, da sie Planungsvielfalt ermöglicht.
Im Jahr 2018 wurde die MHHR mit kleinen Änderungen von der Bundesbauministerkonferenz bestätigt. Durch das Hochhausinferno im Juni 2017 in London rückte das Regelwerk besonders ins Auge der Öffentlichkeit.
Für Neubauten und Bestandsbauten ohne Bestandsschutz gilt die MHHR in vielen Bundesländern als Planungsgrundlage. Obwohl die Richtlinie so konzipiert wurde, dass sie bei gleichbleibenden Sicherheitsstandards auf neue Gebäude und auf Bestandsgebäude anwendbar ist, behalten sich einzelne Bundesländer Alternativlösungen vor.
In Zukunft wird die Sanierung und Modernisierung von Gebäuden im Fokus stehen, von denen einige ursprünglich der Gebäudeklasse 5 zugeordnet wurden, heute aber baurechtlich als Hochhaus gelten. In diesem Fall ist eine professionelle Bestandsaufnahme notwendig.

SEMINARINHALTE

  • Philosophie der Rechtsgrundlage MHHR und MBO: Entwicklung, Anwendbarkeit, Erfahrungen, Brandereignisse
  • Geänderte Variante für Hochhäuser (<60 m) in Hamburg, NRW und Bayern
  • Bestandsgebäude – Was tun?
  • Bestandsanalyse und Risikobetrachtung
  • Ein Hochhaus lebt – was passiert mit dem BSK bei ständigen Veränderungen z. B. der Steuerungsmatrix
  • Schnittpunkte sogenannter Kleiner Hochhäuser: Regelbau oder Sonderbau
  • Aktuelle Fallbeispiele und Lösungsansätze
  • TGA – Abschottungen in der GK5 und MHHR
  • Besondere Brandschutzanforderungen für Lüftungsanlagen in Hochhäusern und Gebäuden der GK 5
  • Revisionsöffnungsverschlüsse für TGA-Installationsschächte
  • Klippen für Abströmschächte in Rauchschutz-Druck-Anlagen (RDA)

IHR NUTZEN
Mit Hilfe des Seminars wird es Ihnen gelingen, individuelle Lösungen für Einzelfälle zu entwickeln. Dabei gilt die Maxime: "Wirtschaftlicher Brandschutz ja, aber: was viele Jahre Unrecht war, muss nicht in Zukunft Unrecht bleiben!"