Inhalt
Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch Mitarbeiter eines Vereins steht die verantwortungsvolle Übernahme der Aufsichtspflicht, die Gesundheit und Sicherheit der Minderjährigen sowie die Einhaltung des Kinderschutzes an oberster Stelle.
1 Termin(e)
Freitag, 16:00 Uhr