Inhalt
Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Weitere Informationen
- Abschluss
- Fachkraft - Lagerlogistik (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 26.07.04) i
- Förderungsart
- ProAbschluss (Hessen) (Qualifizierungsscheck) i
gut ausbilden (Hessen) (Für kleine Ausbildungsbetriebe) i - Abschlussart
- Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i
- ESCO-Synonym
- Fachkraft - Lagerlogistik (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 26.07.04) i