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Abnahme, Abrechnung und Rechnungsprüfung - Abschluss der Baumaßnahme

Inhalt

Mit der Abnahme der Bauleistung sind erhebliche Rechtsfolgen verbunden. Daher obliegen dem mit der Bauüberwachung beauftragten Planer gesteigerte Hinweis- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Bauherrn.

Die Rechnungsprüfung ist für Architekten und Ingenieure eine der wichtigsten Aufgaben in der Leistungsphase 8, denn es geht um das Geld des Bauherrn.

In unserem Seminar erfahren Sie kompakt und leicht verständlich ...

   wann die Bauleistung des Unternehmers abnahmereif ist
   welche Arten der Abnahme es gibt
   welche Rechtsfolgen aus der Abnahme resultieren
   wie mit Mängeln bei der Abnahme umzugehen ist
   wann Sie eine Rechnung als nicht prüffähig zurückweisen müssen
   welche Unterschiede bei Abschlags- und Schlussrechnungen zu beachten sind
   wie Einbehalte und Gegenforderungen geltend gemacht werden
   welche Bedeutung der sogenannte Prüfvermerk hat
   wann und wie Stundenlohnarbeiten zu prüfen und zu vergüten sind

I. Welche Rechtsfolgen hat die Abnahme und wer nimmt ab?

   Was folgt aus dem Ende des Erfüllungsstadiums?
   Warum ist die Abnahme die entscheidende Schnittstelle im Rahmen der Bauabwicklung?
   Wer erklärt die Abnahme der Bauleistung?

II. Wann ist die Bauleistung abnahmereif?

   Wann muss abgenommen werden? Wann ist die Abnahme zu verweigern?
   Was ist ein wesentlicher Mangel? Kann ein optischer Mangel wesentlich sein?
   Was ist, wenn eine Fülle geringfügiger Mängel vorliegt, die einzelnbetrachtet nicht gravierend sind?
   Was ist, wenn nur die Dokumentation fehlt?

III. Was ist zu beachten bei Organisation und Durchführung des Abnahmetermins?

   Muss der Planer beim Abnahmetermin anwesend sein? Muss der Auftragnehmer anwesend sein?
   Wer führt das Abnahmeprotokoll? Was muss zwingend in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden?
   Welche Abnahmevorbehalte gibt es und welche Bedeutung haben sie?

IV. Welche Formen der Abnahme sind möglich?

   Was ist das Kennzeichen der förmlichen Abnahme?
   Wie findet eine fiktive Abnahme statt?
   Wie kann eine fiktive Abnahme verhindert werden?
   Was ist Abnahme durch schlüssiges Verhalten?
   Wann sind Teilabnahmen möglich?

V. Entstehung und Fälligkeit der Schlussrechnungsforderung

   Welche Erfordernisse sind nach BGB und VOB/B zu beachten?
   Welche Zahlungsfristen gelten? Was ist Verzug und welche Rechtsfolgen können eintreten?
   Wann ist eine Rechnung prüffähig? Ist ein Aufmaß für die Prüffähigkeit erforderlich?
   Welche Folgen hat die fehlende Prüffähigkeit?
   Wann beginnt die Verjährung der Schlussrechnungsforderung? Innerhalb welcher Frist tritt Verjährung ein?
   Welche Bedeutung hat der Prüfvermerk des Planers (Rechnungsprüfers)?
   Wer erhält die geprüfte Rechnung?
   Muss der Rechnungsprüfer auch zugunsten des AN prüfen?

VII. Richtigkeit der Rechnung

   Wie wirken sich Mängel auf die Rechnungsprüfung aus?
   Wie sind Nachlässe und Sicherheiten zu berücksichtigen?
   Wann ist Skontoabzug zulässig?
   Ist das gemeinsame Aufmaß Pflicht? Welche rechtliche Bedeutung hat das gemeinsame Aufmaß?
   Wer trägt die Beweislast für die Richtigkeit der abgerechneten Mengen und Massen?
   Welche Folgen kann eine fehlerhafte Rechnungsprüfung haben?

VIII. Welche Wirkungen hat eine VOB-Schlusszahlung?

   Wann können trotz Schlussrechnung Nachforderungen gestellt werden?
   Welche Wirkungen hat eine Schlusszahlung?
   Wie ist eine Schlusszahlung zu leisten?

IX. Stundenlohnarbeiten

   Ist eine ausdrückliche Vereinbarung notwendig?
   Reicht die LV-Bedarfsposition?
   Kann "Unvorhergesehenes" über Stundenlohn abgerechnet werden?
   Welche Wirkung haben unterzeichnete Rapportzettel?

X. Kündigungsabrechnung beim Bauvertrag

   Wie wird bei freier AG-Kündigung abgerechnet?
   Was sind die Folgen einer Insolvenzkündigung?
   Wie wird bei AG-Kündigung aus wichtigem Grund abgerechnet?
   Welche Ansprüche bestehen bei einer AN-Kündigung aus wichtigem Grund?