Inhalt
Waffensachkundelehrgang für Bewacher / Waffenträger
Der Unterricht und die Prüfung sind auf die Anforderungen des § 1 Abs. 1 AWaffV ausgerichtet.
Umfang der Waffen-Sachkunde
Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse für Berufswaffentäger.
1 über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands, 2. auf waffentechnischem Gebiet bei Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite, 3. über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen. 4. Vertiefende Rechtskenntnisse z.B. in den Bereichen Notwehr und Notstand 5. vertiefenden Kenntnisse im Umgang und Handhabung von Waffen, insbesondere von Kurzwaffen
- Zertifikat
- Waffensachkunde (nach §7 WaffG) i