Inhalt
Der Erwerb und Besitz von SRS-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) mit PTB-Zulassungszeichen ist ab 18 Jahren frei.
Alle Personen, die diese Waffen in der Öffentlichkeit bei sich tragen/führen möchten, müssen einen so genannten "Kleinen Waffenschein" besitzen. Der "Kleine Waffenschein" wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Diese kann unter anderem dann nicht gegeben sein, wenn Vorstrafen vorliegen oder Alkohol- oder Drogenabhängigkeit besteht. Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der Eignung wird in er Regel eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und von der Polizei eingeholt.
Lehrgangsinhalte:
Was sind SRS Waffen? Funktion- und Wirkungsweise von SRS Waffen und wie gehe ich mit ihnen um? Waffengesetz, was ist verboten und was ist erlaubt? Der "Kleine Waffenschein" Praktischer Umgang mit SRS Waffen und Übungen am Schießstand.
- Zertifikat
- Waffensachkunde (nach §7 WaffG) i