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Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft im Blended Learning Format- Start Mai 2022

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Gefördert durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration

Die Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft) umfasst die Vermittlung rechtlicher, verfahrensbezogener und fachlicher Grundlagen zur Ausgestaltung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen für die Umsetzung der §§ 8a (4) und 8b (1) SGB VIII und 4 KKG (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz).
Zielgruppe/Zugang

Der Zertifikatskurs richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe, die Aufgaben im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung des Beratungsauftrages bei Kindeswohlgefährdung als „insoweit erfahrene Fachkraft" (iseF) gemäß den Bestimmungen der §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG übernehmen werden.

Dazu gehören z. B. Fachkräfte,

  • die im Jugendamt als Ansprechpartner/innen für Freie Träger (z. B. Fachberater/innen) zur Verfügung stehen
  • die im Jugendamt oder bei einem freien Träger im Auftrag des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe die Beratung nach § 8b (1) SGB VIII und § 4 KKG
   gewährleisten
  • die bei einem freien oder öffentlichen Träger mit trägerinternen Umsetzungen zum Kinderschutz befasst sind
  • die als „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a, Abs. 4 (2) SGB VIII zur Gefährdungseinschätzung bei einem freien Träger bei Verdacht auf
 Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden
  • die in Projekten der Frühen Hilfen im Rahmen der Beratung und Prävention aktiv sind
  • Fachkräfte aus dem Arbeitsbereich Schule (Lehrer*innen und Sozialarbeiter*innen, UBUS-Schulamt) werden nicht durch das HMSI als Zielgruppe gefördert.

Zugangsvoraussetzung

Fachkräfte, die an dieser Weiterbildung teilnehmen möchten, bringen

  • einen pädagogischen / psychologischen (Fach-)Hochschulabschluss (B.A., M.A., Diplom) sowie
  • eine mindestens dreijährige Berufs- und Praxiserfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien,

Zusätzlich erforderlich sind:

  • Erfahrungen mit Fällen von Kindeswohlgefährdung,
  • Institutswissen (Kenntnis des Spektrums möglicher Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe) und
  • Erfahrung in der Fachberatung von Einzelpersonen und/oder Gruppen mit. Der Nachweis einer qualifizierenden Fort- oder Weiterbildung in Gesprächsführung, idealerweise einer Berater*innenweiterbildung bildet die Grundlage für eine Tätigkeit in der Beratung im Kinderschutz.
  • Die Bereitstellung eines Fallbeispiels aus der eigenen Kinderschutzarbeit für die Praxisaufgabe.
  • Bitte weisen Sie per Bescheinigung des Arbeitgebers nach, dass ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (gem. der Bestimmungen nach §72a SGB VIII) für Sie vorliegt.

Wir bitten Sie, bei Anmeldung diese Kriterien kurz im Bewerbungsbogen zu erörtern sowie künftige Einsatzgebiete als insoweit erfahrene Fachkraft darzulegen.

Für die Erlangung des Zertifikates ist die durchgängige aktive Teilnahme an den vier Modulen, die Bearbeitung und Präsention einer schriftlichen Arbeit zu einem Kinderschutzfall anhand Ihres Praxisfalles zur Zulassung zum Colloquium sowie die erfolgreiche Teilnahme am Abschlusscolloquium obligat.

Zusätzlich zu den 8 Tagen der Weiterbildung ist ein genügend großes Zeitfenster zur Vorbereitung und Nachbereitung pro Einheit der fachlichen und gesetzlichen Grundlagen und zur Anfertigung der Praxisaufgabe ( selbst zu organisierende Arbeitstreffen mit Colloquiumspartner*in) einzuplanen.

Die Praxisaugabe weist die Ihre Fach- und Beratungskompetenz unter Anwendung des erworbenen Wissens im Kurs im Hinblick auf Kinderschutzfälle im Kontext von §§ 8a(4), 8b(1) SGB VIII und § 4 KKG aus und zeigt ein dokumentiertes, (im Zweifelsfall für außenstehende Dritte, wie Jugendamt und Familiengericht) nachvollziehbares Ergebnis Ihres Vorgehens in einem Kinderschutzfall.

Nur nach fachlich und formal passendem Einreichen innerhalb der Abgabefrist können Sie an dem Zertifizierungsmodul teilnehmen. 

Format

Wir konnten das Curriculum aufgrund der Erfordernisse der Pandemie in eine Onlinedidaktik adaptieren und bieten diese 2022 für eine erweiterte Blended Learning Didaktik weiter entwickelt auf unserer institutseigenen Lernmanagementplattform (LMS) an.

Es werden 6 Tage des Kurses als Präsenzeinheit (ggf. auch Online bei Erfordernissen der pandemischen Lage)  im Live-Format organisiert - zum einen, da es den Bedarfen der Fachkräfte unserer aktuellen Erfahrung nach  entspricht, zum anderen, weil mit einer modernen Lernorganisation das Angebot auch weiteren Zielgruppen leichter verfügbar gemacht werden kann.
Für die Arbeit auf unserer Online-Plattform erhalten Sie weitere Infos nach Ihrer Zulassung. Sie brauchen eine stabile Internetverbindung und einen Rechner (Notebook/PC sowie Headset, Lautsprecher). Tablets/ Mobiltelefone sind nicht geeignet.  

Inhalte

Modul 1 (2 Tage) 16 Std. - Selbstorganisiertes Lernen auf der Lernplattform

Schwerpunkte

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Kinderschutz
  • Die Rolle und Aufgabe einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ als Akteurin im Kinderschutz

Fachlicher Nutzen und Lernziele

Wissen

  • zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, unter besonderer Beachtung der strukturellen Aufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe und den Aufgaben der freien Träger in der Jugendhilfe (BKiSchG; SGB VIII; KKG; BGB, GG) im Weiteren zur Abgrenzung zu Schutzkontexten im institutionellen Rahmen für die in §§ 45, 47, 72a und 79a SGB VIII benannten Qualitätsstandards zum Schutz von Kindern und ugendlichen in Einrichtungen sowie deren strukturelle Aufgaben im Überblick
  • über das Procedere und die Verfahrensschritte für die Umsetzung des Schutzauftrages nach §§ 8a (4) SGB VIII und § 4 KKG
  • zum familiengerichtlichen Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
  • zu strafrechtlich relevanten Aspekten bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung.
  • über die Rolle und die Aufgaben einer insoweit erfahrenen Fachkraft (iseF), insbesondere die für das Beratungssetting als iseF relevanten Unterschiede der jeweiligen Zielgruppen im Kontext §§ 8a (4), 8b (1) SGB VIII und § 4 KKG
  • Zugang zu den weiteren Modulen anhand digitaler Lernkontrollen zu den gesetzlichen Grundlagen für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in den relevanten Beratungskontexten und den strukturellen Bedingungen.

Modul 2 (2 Tage) 16 Std.

Schwerpunkte:

  • Fachliche Aspekte: Kindeswohlgefährdung - Erscheinungsformen & Risikofaktoren für deren Genesis
  • Gefährdungseinschätzung von Kindeswohlgefährdung Teil I & die insoweit erfahrene Fachkraft als Akteurin im Kinderschutz

 
Fachlicher Nutzen und Lernziele:

Wissen

  • zu Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdungen und Risikofaktoren für deren Genesis (Vertiefung: insbesondere Vernachlässigung, psychische und physische Misshandlung, sexuelle Gewalt, Gefährdungslagen Jugendlicher.)
  • zu Kinderschutz aus medizinischer Perspektive, Aufgaben und Leistungen der Rechtsmedizin bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • zu Trauma und Bindung im Kontext von Kindeswohlgefährdung, über Auswirkungen von Vernachlässigung und Misshandlung, sexueller Gewalt und Partnerschaftsgewalt besonders im Kontext für die frühkindliche Entwicklung von Bindung, Entwicklung von Traumata sowie nachhaltig negative Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung.
  • zu Formen psychischer Erkrankungen von Elternteilen als Risikofaktoren und deren Auswirkungen auf das Bindungsverhalten und die Erziehungsfähigkeit für die Gefährdungseinschätzung in den unterschiedlichen Entwicklungsphasen und Lebensaltern.

Praxiswerkstatt

  • zur Gefährdungseinschätzung mit Instrumenten in unterschiedlichen kindlichen Lebensaltern und Entwicklungsphasen.
  • zu Vorgehensweisen bei der Gefährdungseinschätzung.

Lernkontrolle: Fachliche Gefährdungseinschätzung, praktische Übungen für das Führen von Beratungsgesprächen in der Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft

Modul 3 (2 Tage) 16 Std. 

Schwerpunkte:

  • Fachliche Aspekte: Chancen und Grenzen der Schutzplangestaltung
  • Gefährdungseinschätzung von Kindeswohlgefährdung Teil II & Beratungsmethodik für die Stärkung von Fachteams zum kooperativen Einbeziehen von Eltern/ Kindern/ Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung  und Schutzplangestaltung

 
Fachlicher Nutzen und Lernziele:

Wissen:

  • einer iseF zu den konkreten Aufgaben, und zum konkreten methodischen Vorgehen im Beratungsprozess sowie erweiterter systemischer Haltung und ziel- /lösungsorientierter Strukturierung.
  • zu interdisziplinärer Kooperation und Kommunikation im Kinderschutz
  • zu Formen psychischer Erkrankungen von Elternteilen als Risikofaktoren und deren Auswirkungen auf das Bindungsverhalten und die Erziehungsfähigkeit (ggf. auch in Modul 3)

Praxiswerkstatt:

  • zur Beratung von Fachteams für die Vorgehensweisen bei der Schutzplangestaltung und Vorbereitung von beteiligungsorientierten Elterngesprächen bzw. Gesprächen mit Jugendlichen im Kontext Kindeswohlgefährdung
  • zur Simulation von Beratungsgesprächen in der Rolle der iseF mit unterschiedlichen Fachteams und/oder Fachkräften 

Lernkontrolle: Fachliche Gefährdungseinschätzung, praktische Übungen für das Führen von Beratungsgesprächen in der Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft

Zwischen den Modulen (min. 16 Std.)

  • Begleitende Peertandemarbeit (Online oder Präsenz) an den Praxisfällen zur multiperspektivischen Analyse der rechtlichen Verortung, Gefährdungseinschätzung und Beratungsmethodik (iseF und Fachkraftsicht) - Unterstützung auf der Plattform im digitalen Forum

Modul 4 (2 Tage á 8h)

Abschluss der Weiterbildung

Schwerpunkte

Wissenstransfer: Nachweis rechtlicher und fachlicher Qualifikationen als insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft
Colloquium: Schriftliche Praxisaufgabe präsentieren

Fachlicher Nutzen und Lernziele:

  • Kollegiale Vorbereitung einer Fallpräsention für das Abschluss - Colloquium als Vorleistung für das Colloquium in begleiteten Lerngruppen
  • Bearbeitung der einzelnen von den Teilnehmenden vorgelegten akzeptierten schriftlichen Arbeiten (anhand von Praxisfällen der Teilnehmenden) im kollegialen Austausch anhand rechtlicher und fachlicher Kriterien/Fragestellungen im spezifischen Beratungskontext.

Colloquium:
Kollegiale Präsentation einer eigenen erstellten Bearbeitung eines Kinderschutzfalls auf der Grundlage rechtlicher und fachlicher Einschätzungen.

Ziele/Nutzen
Sie verfügen nach der Weiterbildung über

  • umfassende Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen des Kinderschutzes und der Verfahren nach §§ 8a(4), 8b(1) SGB VIII und § 4 KKG
  • Klarheit über die Funktion, Aufgaben und Rolle der insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz
  • Fachkenntnisse zur Gefährdungseinschätzung und Risikoabwägung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • Fallverständnis und Klarheit im Beratungsprozess
  • ein Zertifikat zur Kinderschutzfachkraft nach Abgabe einer Fallarbeit und dem erfolgreichen Abschluss des Colloquiums

Methoden
Für die Durchführung der Seminare ist es uns besonders wichtig, im guten fachlichen und persönlichen Austausch mit den Teilnehmer/innen und Referent/innen zu sein. Neben Fachvorträgen und fachlichen Impulsen kommen der strukturierte fachliche Austausch, themenzentrierte Diskussionen, praktische Übungen anhand von Fallbeispielen/Fallbearbeitungen (Praxis-/Fallwerkstatt) sowie Lernzielkontrollen in Kleingruppen zum Einsatz.

Materialien

Für jeden Seminarblock werden umfangreiche Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt. Die Materialien bieten auch nach Abschluss des Kurses für die Teilnehmer/innen einen reichhaltigen fachlichen Fundus.

SUPERVISIONSANGEBOT/ Unterstützung zur Zertifizierung

Im Rahmen der Ausbildung kommen Reflexionsprozesse in Gang und es entsteht erfahrungsgemäß der Bedarf,
aufkommende Fragen klären zu wollen.
Um diesen Anliegen einen guten zeitlichen und professionellen Rahmen zu bieten, haben wir folgende Möglichkeit geschaffen:
Es besteht die Möglichkeit, Einzelsupervision wahrzunehmen.
Folgende Anliegen können bearbeitet werden:
                                 

  • Fallbesprechung eigener kinderschutzrelevanter Konstellationen aus der Praxis
  • Reflexion von Rolle und Auftrag hinsichtlich bestehender und künftiger Kinderschutzaufgaben
  • Klärung struktureller Aufgaben innerhalb des Teams/der Einrichtung
  • Stärkung und Klärung hinsichtlich offener Themen zur Zertifizierung und bei Notwendigkeit zur fachlichen Überprüfung der Praxisaufgabe

 
Das Angebot ist fakultativ und kann während des Kurses hinzugebucht werden.

Anzahl der Teilnehmenden pro Kurs: max. 18

Ihr Weiterbildungsteam:

Petra Hofmann (Systemische Familientherapeutin und Supervisorin (SG), Erwachsenenpädagogin M.A., Dipl. Sozialpädagogin, Trainerin und Changemanagerin (DVNLP), NLP-Lehrtrainerin (DVNLP)

Annett Kramer (zertifizierte Trainerin (DVNLP), systemische Traumapädagogin, Traumapädagogin (DeGPT/Fachverband Traumapädagogik), insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz, Visual Facilitator, Dipl. Sozialpädagogin, zertifizierte Moderatorin)

Margarete Udolf (Diplom-Psychologin, Fachberaterin für Psychotraumatologie)

und weitere Fachreferent*innen aus Justiz und Forensik

Ort:

Wir führen den Kurs im Blended- Learning Format Online und in Frankfurt a. M. durch:

Digitale Lernplattform und Frankfurter Diakonissenhaus/Frankfurt am Main (Sollten wieder pandemisch bedingte Einschränkungen eintreten, ist auch kurzfristig eine Live-Onlineversion möglich)

Modul 1: Start E-Learning: ab 20.05.2022 (mind. 16h)

Modul 2: 09./10.06.2022 - Frankfurt/Main

Modul 3: 14./15.07.2022 - Frankfurt/Main

zwischen den Modulen

selbstorganisierte Tandem-/ Triadenarbeit /Erstellung der schriftlichen Praxisaufgabe, Vorbereitung und Vertiefung von Einschätzungswissen

Modul 4:  Colloquiumsvorbereitung in Lerngruppen (22.09.2022)

                Colloquium Teilgruppen, Abschluss und Zertifikatsübergabe im Plenum (23.09.2022 - Frankfurt/Main)

Zertifikat
Insoweit erfahrene Fachkraft Kinderschutz
Unterrichtsart
Blended Learning