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Gefahrgutbeauftragte: Verkehrsträger Schiene - Grundschulung

Inhalt

Zielgruppe: Personen, die zum Gefahrgutbeauftragten* bestellt werden sollen, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Schiene.

Voraussetzungen: Besuch des Seminars 'Grundausbildung Gefahrgutbeauftragter: erster Verkehrsträger.

Grundlage:§ 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Gültigkeit:5 Jahre ab Datum der Prüfung

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Schienenfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten* bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung.

  • Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften - Gefährliche Güter - Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen - Dokumentation - Versandstücke - Kennzeichnung - Beförderungsvorschriften

Mindestteilnehmerzahl: 8

Sonstiges Merkmal
Gefahrgutbeauftragte/r i
Grundlagen (Lernzielniveau)