Inhalt
Zielgruppe: Alle Mitarbeitenden, die mit Hubarbeitsbühnen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Hubarbeitsbühnen absolviert haben.
Voraussetzungen: - Aktueller Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen - Mindestalter 18 Jahre - Gesundheitliche Eignung für das Führen von Hubarbeitsbühnen
Grundlage:DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Regel 100-500 (BGR 500); BetrSichV., Arbeitsschutzgesetz
Gültigkeit:1 Jahr
Alle Unternehmer (m/w/d) sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten der Unfallverhütung mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Durch diese sich wiederholende Sensibilisierung des Personals wird die Anzahl der Arbeitsunfälle minimiert. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen im Rahmen der jährlichen Unterweisung alle relevanten Themen, die die Arbeit in Ihrem Unternehmen und damit an Ihrem Arbeitsplatz sicherer macht.
- Rechtliche Grundlagen - Unfälle mit Hubarbeitsbühnen - Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen - Musterbetriebsanweisung - Sicherheitszeichen - Aufstellen und Absichern der Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich - Haftung des Hubarbeitsbühnenbedieners - Aktuelle Themen aus dem Unternehmen - Bedienprobe
Mindestteilnehmerzahl: 8
- Sonstiges Merkmal
- Auffrischung (Lernzielniveau) i