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GAP Erst-und Wiederholungsschulung

Inhalt

Die Frist für die GAP-Wiederholungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Wiederholungsschulung abgelegt wurde.

Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.

Die Schulung wird auf Grundlage der GSP-/GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.

Rechtliche Grundlagen
Vorschriften und Richtlinien
Gasanlagenprüfung-Durchführungsrichtlinie
Darstellung der Bedeutung der amtlichen Untersuchung
Fahrzeugidentifizierung
Dokumentation
Qualitätssicherung
Technik der Gasanlagen
Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
Physikalische und chemische Eigenschaften der Gase
Sicherheitstechnische Bauteile und Einrichtungen der Gasanlagen und ihre Wirkungsweise
Weitere alternative Antriebskonzepte
Praktisches Können
Durchführung einer Gasanlagenprüfung
Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes
Handhabung des Lecksuchsprays
Abschlussprüfung

Sonstiges Merkmal
Auffrischung (Lernzielniveau) i