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Abschluss: Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998

Inhalt

Ziel der Ausbildung:

    Ausbildung zu Luftsicherheitskontrollpersonal für Fracht und Post gemäß 11.2.3.2 der DVO (EU) 2015/1998
   Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Dauer:

Ausbildung mit bildgebender Technik min. 200 UE (150 Zeitstunden) Schulung, zusätzliche Prüfung vor dem LBA in Braunschweig

Ausbildung ohne bildgebender Technik min. 150 UE (112,5 Zeitstunden) Schulung, zusätzliche Prüfung vor dem LBA in Braunschweig

Voraussetzungen:

   gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
   Mindestens 18 Jahre alt
   Mindestens Hauptschulabschluss
   Sicher in deutscher Sprache in Wort und Schrift
   Arbeitsmedizinische Bestätigung zur Eignung

Vermittlung von Kenntnissen über:

   Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
   „Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit und Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen bzw. die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
   Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit“
   Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände, Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände, Kenntnis der Sofortmaßnahmen
   Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
   Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
   Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
   Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post sowie Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedene Arten von Fracht und Post
   Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren
   Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand sowie die Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
   Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung sowie Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
   Kenntnis der Beförderungsanforderungen
   Elemente, die zum Aufbau einer robusuten und belastbaren Sicherheitskulutur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
Abschluss
Luftsicherheitskontrollkraft
ESCO-Synonym
Luftsicherheitskontrollkraft

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Termin noch offen  k. A. k. A.