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ONLINEKURS Schießleiter/Schießsportleiter (verbandsneutral) inklusive Schieß- und Standaufsicht nach § 27 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV und 11 AWaffV (staatlich anerkannt)

Inhalt

Schießleiter/Schießsportleiter (verbandsneutral), inklusive Schieß- und Standaufsicht nach § 27 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV und 11 AWaffV (staatlich anerkannt)

Ganzjährig verfügbarer Onlinekurs (ca. 16 Stunden) zum Heim- bzw. Selbststudium.

Die Teilnahme ist jederzeit möglich.

Zielgruppe:
Sportschützen/innen, Schieß- und Standaufsichten, zukünftige Schießleiter/Schießsportleiter, Jäger, (Berufs) Waffenträger sowie interessierte Personen.

Teilnahmevoraussetzungen

Vollendung des 18. Lebensjahres
Mitgliedschaft in einem Schützenverein
Waffensachkunde § 7 WaffG
Nachweis über regelmäßige Schießübungen (Schießbuch)
Erste-Hilfe-Nachweis (Kopie des Führerscheins reicht als Nachweis)

Beschreibung
Die Tätigkeit des Schießleiters/Schießsportleiters umfasst die Sicherung der organisatorischen Abläufe innerhalb des Schießsportbetriebes auf Vereinsebene.
Aufgabenschwerpunkte sind die Planung, Organisation, Durchführung sowie die Auswertung der Trainings- und Wettkampfdurchführung schießsportlicher Veranstaltungen.
Der Schießleiter/Schießsportleiter kennt die Bedeutung, Struktur, und Funktion der Sportart "Sportschießen", deren rechtliche Grundlagen und das spezielle Regelwerk/Richtlinien/Sportordnung seines Schießsportverbands sowie die Motivation von Sportschützen/innen, weswegen sie diese Sportart ausüben.
Jeder Verband (DSB e.V., BDS e.V., BDMP e.V. usw.) hat seine eigene – in Teilen voneinander abweichende – Auffassung von einem "Schießleiter/Schießsportleiter" aber im Vordergrund stehen immer die oben erwähnten Aufgabenschwerpunkte.

Im Unterschied zur "Schieß- und Standaufsicht" (§ 27 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV) gibt es für keine gesetzliche Regelung.

Ablauf
Einfach online anmelden und Sie erhalten die Lehrgangsunterlagen zum Heim- bzw. Selbststudium (ca. 16 Stunden) per E-Mail.

Themenbereiche
   § 27 WaffG (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten)
   § 5 AWaffV (§ 5 Schießsportordnungen)
   § 6 AWaffV (Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen)
   § 7 AWaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport)
   § 9 AWaffV (Zulässige Schießübungen auf Schießstätten)
   § 10 AWaffV (Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche)
   § 11 AWaffV (Aufsicht)
   § 13 AWaffV (Aufbewahrung von Waffen oder Munition)
   § 14 AWaffV (Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich)
   Regelwerke/Richtlinien/Sportordnungen der bekanntesten Verbände bezüglich Schießleiter/Schießsportleiter
   Rechte und Pflichten der Aufsichtspersonen
   Waffenrechtliche Regelungen
   Schießstätten
   Versicherungen
   Erste Hilfe-Vorschriften

Enthaltene Leistungen

   Lehrgangsunterlagen per E-Mail, als PDF
   Live-Onlineprüfung, per ZOOM

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen

  1. Teilnahmezertifikat Schießleiter/Schießsportleiter (verbandsneutral)
  2. Teilnahmezertifikat Schieß- und Standaufsicht (staatlich anerkannt)
Zertifikat
Waffensachkunde (nach §7 WaffG) i
Unterrichtsart
E-Learning