Inhalt
Schießleiter/Schießsportleiter (verbandsneutral), inklusive Schieß- und Standaufsicht nach § 27 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV und 11 AWaffV (staatlich anerkannt)
Ganzjährig verfügbarer Onlinekurs (ca. 16 Stunden) zum Heim- bzw. Selbststudium.
Die Teilnahme ist jederzeit möglich.
Zielgruppe:
Sportschützen/innen, Schieß- und Standaufsichten, zukünftige Schießleiter/Schießsportleiter, Jäger, (Berufs) Waffenträger sowie interessierte Personen.
Teilnahmevoraussetzungen
Vollendung des 18. Lebensjahres
Mitgliedschaft in einem Schützenverein
Waffensachkunde § 7 WaffG
Nachweis über regelmäßige Schießübungen (Schießbuch)
Erste-Hilfe-Nachweis (Kopie des Führerscheins reicht als Nachweis)
Beschreibung
Die Tätigkeit des Schießleiters/Schießsportleiters umfasst die Sicherung der organisatorischen Abläufe innerhalb des Schießsportbetriebes auf Vereinsebene.
Aufgabenschwerpunkte sind die Planung, Organisation, Durchführung sowie die Auswertung der Trainings- und Wettkampfdurchführung schießsportlicher Veranstaltungen.
Der Schießleiter/Schießsportleiter kennt die Bedeutung, Struktur, und Funktion der Sportart "Sportschießen", deren rechtliche Grundlagen und das spezielle Regelwerk/Richtlinien/Sportordnung seines Schießsportverbands sowie die Motivation von Sportschützen/innen, weswegen sie diese Sportart ausüben.
Jeder Verband (DSB e.V., BDS e.V., BDMP e.V. usw.) hat seine eigene – in Teilen voneinander abweichende – Auffassung von einem "Schießleiter/Schießsportleiter" aber im Vordergrund stehen immer die oben erwähnten Aufgabenschwerpunkte.
Im Unterschied zur "Schieß- und Standaufsicht" (§ 27 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV) gibt es für keine gesetzliche Regelung.
Ablauf
Einfach online anmelden und Sie erhalten die Lehrgangsunterlagen zum Heim- bzw. Selbststudium (ca. 16 Stunden) per E-Mail.
Themenbereiche § 27 WaffG (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten) § 5 AWaffV (§ 5 Schießsportordnungen) § 6 AWaffV (Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen) § 7 AWaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport) § 9 AWaffV (Zulässige Schießübungen auf Schießstätten) § 10 AWaffV (Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche) § 11 AWaffV (Aufsicht) § 13 AWaffV (Aufbewahrung von Waffen oder Munition) § 14 AWaffV (Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäusern, auf Schießstätten oder im gewerblichen Bereich) Regelwerke/Richtlinien/Sportordnungen der bekanntesten Verbände bezüglich Schießleiter/Schießsportleiter Rechte und Pflichten der Aufsichtspersonen Waffenrechtliche Regelungen Schießstätten Versicherungen Erste Hilfe-Vorschriften
Enthaltene Leistungen
Lehrgangsunterlagen per E-Mail, als PDF Live-Onlineprüfung, per ZOOM
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen
1. Teilnahmezertifikat Schießleiter/Schießsportleiter (verbandsneutral) 2. Teilnahmezertifikat Schieß- und Standaufsicht (staatlich anerkannt)
- Zertifikat
- Waffensachkunde (nach §7 WaffG) i
- Unterrichtsart
- E-Learning