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Zertifizierter Tatortreiniger
Für ausgebildete Tatortreiniger ergeben sich zahlreiche Auftrags- und Beschäftigungsmöglichkeiten.
Typische Auftraggeber sind Immobilieneigentümer/Vermieter, Hotels, Hausverwaltungen, Angehörige aber auch auf Anforderung von Behörden und Amtsärzten/-ärztinnen führen Tatortreiniger Desinfektions- und Entwesungsarbeiten nach dem Tod von Personen durch.
In aufwendigen Reinigungsverfahren werden Blut, Ungeziefer und sonstige Rückstände entfernt und die Räumlichkeiten tiefen-desinfiziert, um sie wieder in einen brauchbaren Zustand zu versetzen.
Mit „einfachen Putz- und Reinigungsarbeiten“ hat der Beruf des Tatortreinigers wenig zu tun. Der Tatortreiniger muss Kenntnisse des Infektionsschutzes, sachgerechte Desinfektion, Seuchenbekämpfung und die Kenntnis entsprechender Gesetze, Richtlinien und Vorschriften nachweisen können.
Folgende Einsatzgebiete werden von Tatortreinigern bearbeitet:
· Tatortreinigung nach Suizid, Unfall, Verbrechen oder natürlichem Tod
· Leichenfundortreinigung
· Säuberung und Desinfektion von Messiewohnungen
· Spezialreinigungen (z.B. bei Animal-Hording)
· Raumdesinfektion
· Geruchsneutralisation
Lehrgangsinhalte:
Rechtliche und fachliche Grundlagen Gefahren am Einsatzort Grundlagen Arbeitsschutz Entsorgung und Entsorgungswege Grundlagen der ersten Einsatzplanung Reinigung und Desinfektion Geruchsneutralisierung Dokumentation und Übergabe an Auftraggeber/in
Zielgruppe:
Weiterbildungsinteressierte Gebäudereiniger/innen u.v.m.
Es gibt keine beruflichen Voraussetzungen, um an diesem Kurs teilnehmen zu dürfen.
Abschluss:
“Zertifizierter Tatortreiniger”