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Berufsbezogene Deutschsprachförderung im Zuge der DeuFöv - Berufssprachkurs B1

Inhalt

Ziel:

Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen:

Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Zuwanderer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen und an Menschen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes besitzen oder bei denen die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nummer 2 vorliegen und bisher keinen Zugang zum Integrationskurs hatten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.

Voraussetzung für eine Teilnahme am Berufssprachkurs B1 sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2. Sofern Interessierte nicht über ein A2-Zertifikat verfügen bzw. sollte dieses oder ein B1-Zertifikat älter als sechs Monate sein, erfolgt vor der Kursaufnahme ein Einstufungstest nach DeuFöV §8 Abs. 1, der eine Einschätzung der allgemeinsprachlichen und ggf. berufsfeldübergreifenden Sprachkenntnisse ermöglicht.

Förderungsart
DeuFöV (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Zielgruppe
Migranten/-innen (Teilnehmende)
Sonstiges Merkmal
B1 (Sprachniveau, Mittelstufe) i
Fortgeschrittene (Lernzielniveau)