Inhalt
Zum Thema:
Wussten Sie, dass die Lohnzusatzkosten in 2017 im Bauhauptgewerbe z.B. zusätzlich 86 Cent pro verdientem Euro betrugen? Auch in Ihrer Branche sieht es nicht viel besser aus. Sie können diese Kosten senken, in dem Sie die vorhandenen rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsspielräume rigoros nutzen!
Eine Reihe von Vergütungsbestandteilen sind steuerfrei oder pauschalierungsfähig - und damit in der Regel sozialversicherungsfrei. Mit einer optimalen Gestaltung und der Kombination von Bezügen und steuerfreien geldwerten Vorteilen können Sie Ihre Kosten erheblich reduzieren und gleichzeitig den Nettolohn Ihrer Arbeitnehmer erhöhen.
Seminarziel:
In diesem Praxisseminar erhalten Sie ausführliche Informationen zu:
- sämtlichen steuerfreien/pauschalierungsfähigen Vergütungsbestandteilen,
- den wirtschaftlichen Vorteilen für Sie und Ihre Mitarbeiter,
- den notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen (tagesaktueller Stand) bei Inanspruchnahme (inkl. Praxisanwendung der Neuregelung Warengutscheine zur 44-Euro-Freigrenze)
Aus dem Inhalt:
1. Was sind Lohnnebenkosten/ Lohnzusatzkosten?
- Der lange Weg zum Nettoeinkommen
- Ansatzpunkte zur Senkung von Lohnnebenkosten / Lohnzusatzkosten
2. Steuerfreie Möglichkeiten im Mobilitätsbereich:
- Bahncard
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: steuerfreies Job-Ticket seit 1.1.2019
- Firmenwagen (inkl. E-Auto)
- JobRad
- Sammelbeförderung
- Umzugskosten
- Doppelte Haushaltsführung
- Reisekosten
- Incentive-Reisen
3. Anwendung des § 37b EStG: Pauschalierung bei Sachzuwendungen (brandaktuelles BMF-Schreiben)
4. Steuerfreie Zahlungen an Arbeitnehmer:
- Aufmerksamkeiten/Geschenke
- Aufwandsentschädigungen
- Auslagenersatz
- Beihilfen und Unterstützungen
- Fehlgeldentschädigung / Mankogeld
- Heimarbeiterzuschlag
- Kinderbetreuung
- Kreditkartengebühr
- Lohnersatzleistungen
- Personalrabatt und Rabatte von Dritten
- Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
- Trinkgelder
- Unfallversicherung
- Verwarnungsgelder
- Zinsersparnisse
5. Steuerfrei essen und feiern:
- Neue übliche Mahlzeit (60 EUR)
- Bewirtung, Mahlzeitengestellung und Essenszuschüsse
- VIP-Logen
- Betriebsveranstaltungen (neues BMF-Schreiben+ OFD-Verfügungen)
6. Steuerfrei fördern und ausrüsten:
- Arbeitskleidung
- Arbeitszimmer
- EDV-Geräte
- Firmenwohnung
- Telekommunikation
- Werkzeuggeld
- Fort- und Weiterbildung
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Arbeitgeberförderung Familie und Beruf
7. Kapitalaufbau und steuerfreie Förderung:
- Vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersversorgung (Flexirentengesetz 2017 und Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018)
- Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
- Vermögensbeteiligungen
Art: Weiterbildung/Fortbildung