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Seminar - Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung - Minijob und Mindestlohn

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe:

Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater

 

Zum Thema:

Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten in 2013

letztmals angepasst und eine prinzipielle Rentenversicherungspflicht eingeführt. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn in Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen.

Seit 01.07.2019 ist der ausgeweiteteÜbergangsbereich bis 1.300 Euro beim Midi-Job umzusetzen.  Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien, sowie den Neuregelungen zum Werksudentenprivileg erneut detailversessen agiert.

Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.

 

Seminarziel:

Dieses Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind,

erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung

auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.

 

Seminarinhalt:

  • Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte bis 450€ monatlich
  • alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung;
  • alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten; Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung
  • Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs;
  • Abrechnung von Schülern, Studenten (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit, Kombination von Aushilfslohn mitÜbungsleiterpauschale o. Ehrenamtsfreibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit; etc
  • Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
  • alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger
  • und in der Landwirtschaft Beschäftigte; Prüfung der Berufsmäßigkeit;
  • Grundlagen und Neuregelungen für die Gleitzone
  • (Entgeltüber 450€ bis 1.300€ monatlich)
  • Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkt
  •  jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln; Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung; Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung, Abführung der SV-Beiträge etc.
  • aber auch zusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, Minijob und Rente mit den
  • neuen Gesetzen: Flexirentengesetz (2017) und Betriebsrentenstärkungsgesetz (2018) und Minijobs
  • in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.


Weitere Informationen

Dauer: 8 Stunden

Termine

Dieser Kurs wird momentan nicht in Hessen angeboten, sondern in einem anderen Bundesland. Bitte kontaktieren Sie den Anbieter.